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Peter Schweizer | Inhaber & Online-Marketing Ninja.12.12.2016

Links setzen kann ab jetzt problematisch werden - Update

Recht und Internet – zwei Dinge, die aufgrund der Natur des Systems der weltweiten Verlinkung von Inhalten nicht einfach zusammengehen. So hatte der EuGH im September eine umstrittene Entscheidung getroffen, nach der bereits das Verlinken auf Online-Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Unternehmen, die das Netz beispielsweise im Rahmen von Online Marketing nutzen, vernetzen Inhalte mit externen Quellen und bieten damit Lesern und Kunden einen deutlichen Mehrwert. Dieser Mehrwert kann nun, auch ohne eigenes Zutun, zu ungewollten Schadensersatzforderungen aufgrund der Inhalte auf den vernetzten Plattformen führen. Nicht unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang das Urheberrecht bleiben, das wir als Kreative natürlich als hohes und schützenswertes Gut ansehen. Allerdings sollten Gesetzgeber auch die Zeichen der Zeit erkennen und hier nicht an der Realität vorbei arbeiten.

Nun liegt mit dem Beschluss des Landgericht das Hamburg das erste Urteil vor, das sich auf das Gesetzt stützt. Im Ergebnis lassen sich die Folgen als verheerend für kommerzielle Anbieter bezeichnen. Die Kollegen von Netzpolitik.org haben hierzu eine ausführliche Analyse des Urteils angefertigt, die hier zu finden ist.

Wir empfehlen allen unseren Kunden eine grundlegende Prüfung der Verlinkungen auf den eigenen Seiten. Im Zweifel, wenn also die Quelle nicht als eindeutig rechtlich unkritisch zu bewerten ist, empfehlen wir die Entfernung des Links. Stattdessen kann hier eine PDF der entsprechenden Quelle, also ein Ausdruck der Seite, oder ein Screenshot stehen. Diese Art der Verlinkung ist zwar kompletter Unsinn, in den Augen der Europäischen Rechtsprechung dann aber kein Link und damit auch keine Rechtsverletzung. Wichtig wäre noch, dass der Screenshot mit einer Kennzeichnung der Quelle versehen ist, die aber nicht verlinkt ist.

Dieses “Zitat” hilft über die Quellenangabe dann Ihren Lesern beim Auffinden der eigentlichen Quelle. Wir halten das Urteil für einen weiteren Beleg dafür, wie weit die Rechtsprechung sich von den Realitäten des Internets entfernt hat, bzw. wie intensiv hier versucht wird, mit Gesetzen die Netzfreiheit einzuschränken. Dienste wie Google, Facebook und andere soziale Netze, können sich schon mal auf eine Flut von Klagen einrichten, die über dieses Gesetz auf die solventen Internetriesen zukommen wird. Den am Ende geht es nicht um Urheberrechte, sondern um Leistungsentgelte.

UPDATE:  Ende 2016 wurde das Thema on Dr. Carsten Ulbricht in seinem Blog Rechtzweinull aufgegriffen und die drohende Paranoia zum Thema genommen, einige Details grade zu rücken. Wir verlinken den Beitrag hier und empfehlen einen kurzen Blick.

Wenn Sie darüber hinaus nicht nur Links rechtskonform setzen möchten, sondern auch wissen möchten, wo Sie im Online Marketing mit Ihrem Unternehmen stehen, fordern Sie unsere kostenlose Analyse an. Klicken Sie einfach hier:

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Peter Schweizer | Inhaber & Online-Marketing Ninja.

Peter Schweizer studierte Kommunikations-Design an der Merz Akademie, Stuttgart, Abschluß mit der Diplom-Arbeit: „Digitaler Dialog – Gestaltung grafischer Benutzerschnittstellen“, anschließend gründet er im Jahr 1993 das „Büro für Gestaltung“, schreibt 10 Jahre für die führende deutsche Fachzeitschrift PAGE über Tipps & Tricks für Desktop-Publisher, veröffentlicht Fachartikel in der X’t, Computerwoche und MacUp, arbeitet für BOSCH, Mercedes, schreibt bis 2004 drei eigene Bücher über WebDesign, kehrt 2015 zu seinen Wurzeln zurück und kümmert sich mit „Living the Net“ um Kommunikation im Digitalen Raum und entwickelt parallel einen 120 Stunden umfassenden Zertifikatskurs für die IHK. Er lebt mit Ehefrau Kerstin Schweizer, mit der er seit 20 Jahren beruflich zusammenarbeitet und zwei von drei Kindern in Murr bei Stuttgart.

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